Downloads zur Vorbereitung auf die Prüfung SKN und FKN

Amtlicher Fragebogenkatalog des Bundesverwaltungsamtes für den SKN (Sachkundenachweis)

Stand:2020

Aus diesen Fragen werden unterschiedliche Fragebögen zusammengestellt, die in einer Prüfung (SKN) bearbeitet werden müssen.

Achtung: Bei den Fragen 35, 49 und 50 sind noch die alten Unterklassen T vorhanden. Ebenfalls ist in der Frage 88 noch der Rauchtopf mit der Klassifizierung P2 aufgeführt. Den gibt es seit langem aber nur noch als P1. Das Bundesverwaltungsamt hat Kenntnis davon. Es soll zeitnah eine entsprechende Überarbeitung stattfinden.

Allgemeine Hinweise zum Erwerb des SKN (Sachkundenachweis)

Allgemeine Information zum Erwerb des SKN:

Wer kann den SKN beantragen, Prüfungsablauf, Prüfungsgebühren, theoretische und praktische Prüfung

Praktische Prüfung SKN (Sachkundenachweis)  Mögliche Fragen in der praktischen Prüfung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den SKN (Sachkundenachweis) Antragsformular bitte ausfüllen und bei Ihrer ausbildenden Wassersportschule abgeben. Fristen beachten!
Fragenkatalog für den FKN (Fachkundenachweis - Pyroschein( Aus diesen Fragen werden unterschiedliche Fragebögen zusammengestellt, die in einer Prüfung (FKN) bearbeitet werden müssen. Der Katalog ist überarbeitet und aktuell.
Allgemeine Hinweise zum Erwerb des FKN ("Knallschein")

Allgemeine Information zum Erwerb des FKN: Wer kann den FKN beantragen, Prüfungsablauf, Prüfungsgebühren, theoretische und praktische Prüfung

Praktische Prüfung FKN (Fachkundenachweis) Mögliche Fragen in der praktischen Prüfung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den FKN (Fachkundenachweis) Antragsformular bitte ausfüllen und an unsere Adresse senden oder bei der Wassersportschule / Vercharterer abgeben. Fristen beachten!
Merkblatt der Firma Comet (Hersteller von Seenotsignalmitteln) Seenotsignale und ihre Handhabung werden erläutert

Videofilm zur Handhabung von Seenotsignalmitteln (Quelle: "Comet")

erster Teil englisch, zweiter Teil deutsch
Faltblatt der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Informationen zu Signalpistolen und anderen Waffen
Artikel der Yacht zum Thema Pyroschein für Charterkunden und der Erlass des Landes SH 

Charterkunden ohne Pyroschein müssen in den Umgang mit Seenotsignalen eingewiesen werden. Achtung: Gilt nur für Charterkunden und nur in Schleswig-Holstein!